Stellenausschreibung
Fachkraft für wechselnde Kriseninterventionen im In – und Ausland
Wir suchen für unsere Kriseninterventionen und längerfristigen Betreuungen in Deutschland und im Ausland ständig pädagogische Fachkräfte (SozialpädagogInnen, ErzieherInnen, HeilpädagogInnen). Die Betreuungsorte werden flexibel und nach konkretem pädagogischem Bedarf gewählt, wobei auch die rechtlichen Rahmenbedingungen am jeweiligen Standort eine Rolle spielen.
Der Verein unterhält derzeit Standortprojekte in Deutschland, Lettland und Ungarn. In Schweden werden zeitlich befristete erlebnispädagogische Reiseprojekte sowie Standprojekte bei Kooperationspartner (www.ranch52.se) umgesetzt. In Deutschland bieten wir Clearingphasen in Form von erlebnispädagogischen Reiseprojekten oder als zeitlich befristete Standprojekte in Jugendbildungsstätten an.
Der Zeitraum der jeweiligen Kriseninterventionen orientiert sich ebenfalls am Einzelfall und an den pädagogischen Erfordernissen. Im Falle von Kriseninterventionen dauern diese zwischen zwei Wochen und drei Monate, längerfristige Konstellationen im Anschluss sind bis zu einem Jahr möglich.
Wir erwarten Flexibilät, Einsatzbereitschaft und selbständiges Arbeiten in Abstimmung mit der Projektleitung. Ein Führerschein B ist notwendig.
Es besteht die Möglichkeit einer Festanstellung oder einer Beschäftigung über Honorar (Honorar in Deutschland begrenzt auf einen Monat).
Im Falle einer Festanstellung bieten wir eine gute Bezahlung in Anlehnung an TVöD SuE ggf. mit Zuschlägen, die Möglichkeit für Supervision und Weiterbildung und eine langfristige Perspektive. Ein offenes und kreatives Arbeitsklima mit umfangreicher Unterstützung durch die Leitung sind für uns selbstverständlich.
Wir erwarten Ihre Bewerbung idealerweise per Mail auf die Adresse projektleitung@jugendhilfe-krisenintervention. Telefonische Rückfragen sind jederzeit unter 0152/31703300 (Herr Kröner) möglich.
Pflegefamilien gesucht
Fachdiskussion
Der ewige Streit um Auslandsmaßnahmen
Wer mit Systemsprengern arbeitet, kommt zwangsläufig irgendwann auf die Frage der Sinnhaftigkeit von geschlossenen Jugendhilfeeinrichtungen und Auslandsmaßnahmen. Während wir uns bei geschossener Unterbringung der inhaltlichen Position unseres Dachverbandes anschließen, ist die Bewertung der Praxis bzgl. Auslandsmaßnahmen komplizierter. Empirisch gibt es immer wieder öffentlichkeitswirksame Skandale:
Also Auslandsprojekte komplett einstellen, wie es immer mehr Jugendämter tun? Für Auslandsprojekte gilt nach § 27 (2) SGB VIII, daß eine Hilfe „nur dann im Ausland erbracht werden (darf), wenn dies nach Maßgabe der Hilfeplanung zur Erreichung des Hilfezieles im Einzelfall erforderlich ist.“ Das heißt aber im Umkehrschluß, daß es offensichtlich Fälle gibt, in denen die Auslandsmaßnahme zur Erreichung des Hilfeziels wirklich erforderlich ist und ein genereller Verzicht auf Auslandsprojekte dazu führt, daß im Einzelfall das Hilfeziel eben nicht erreicht werden kann. Das Problem besteht auch tatsächlich nicht im inhaltlichen Ansatz „Auslandsmaßnahme“, sondern in der qualitativen Umsetzung. Kein Jugendamt würde auf die Idee kommen, nach einem Skandal in einer Pflegestelle (und davon hatten wir in letzter Zeit mehr als genug…) einfach alle Betreuungen in Pflegefamilien einzustellen, aber bei Auslandsmaßnahme scheint so eine Entscheidung kein Problem zu sein. Dabei würde es schon reichen, einfach nur die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Wie kann es sein, daß in § 78 b (2) SGB VIII nochmal auf die Selbstverständlichkeit des Fachkräftegebotes hingewiesen wird und trotzdem weiter Träger mit Konzepten in der Öffentlichkeit Werbung machen, die klarmachen, daß man den kirgisische Sportlehrer, die ungarische Babysitterin oder einfach nur rumänische Bauern einer deutschen Fachkraft für durchaus gleichwertig hält.
Leider hat mein Artikel in der Ausgabe 6/2005 der "Zeitschrift für Erlebnispädagogik“ nichts an seiner Aktualität eingebüßt. Das KICK, welches heute Bestandteil des aktuellen SGB VIII ist und erstmalig Qualitätsstandards für Auslandsmaßnahmen in den §§ 27 (2), 36 (4) und 78b (2) des SGB VIII festsetzte, konnte die Praxis nur insofern beeinflussen, daß einige Jugendämter von Auslandsmaßnahmen komplett abrücken und andere mit dubiosen Trägern auch heute so weitermachen wie vor 16 Jahren. Skandalmeldungen wie oben sind damit garantiert.
Wir können an dieser Stelle nur die Hoffnung ausdrücken, daß der geplante neue § 38 im SGB VIII bei Inkrafttreten wirklich ein Umdenken in Richtung Qualität bei den Jugendämtern einleitet, denn wir als Träger leisten in unseren Auslandsprojekten Qualität, müssen aber mit Angeboten konkurrieren, die statt Transferprojekte mit deutschen Fachkräften einheimische Familien in Verschickungsprojekten mit lächerlichen Beträgen entlohnen – auf Kosten der Kinder und Jugendlichen, die sich in solchen Maßnahmen befinden und auf Kosten derer, die deshalb die dringend notwendige Auslandsmaßnahme von ihrem Jugendamt nicht bewillig bekommen.
Wir bieten hiermit Jugendämtern an, unsere Erfahrung im Bereich Individualpädagogik und Auslandsmaßnahmen im Rahmen einer Inhouse Weiterbildungsveranstaltung zur Verfügung zu stellen, da wir ein Interesse daran haben, daß Auslandsmaßnahmen in qualitativ hochwertiger Form weiter als pädagogisches Handwerkszeug - insbesondere für Systemsprenger – zur Verfügung stehen.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Interesse haben!
Frank Kröner (Dipl.-Sozialpädagoge)
Pädagogischer Gesamtleiter
Careleaver
Neues Kinder- und Jugendhilfegesetz verabschiedet – Bundestag und Bundesrat stimmen neuem SGB VIII zu
Der Bundesrat hat am Freitag, den 7. Mai dem am 22. April 2021 vom Bundestag in 2./3. Lesung verabschiedeten Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) zugestimmt.
Das Gesetz muss jetzt vom Bundespräsidenten gezeichnet werden und wird dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der weit überwiegende Teil des Gesetzes tritt dann am Tag nach der Verkündung in Kraft, d.h. vermutlich im Mai 2021. Ausgenommen davon sind die Stufe 2 und 3 des Inklusionskonzeptes. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich das vorliegende Gesetz und „die damit verbundene fachliche Reform des SGB VIII“. Auf der anderen Seite wird von der Bundesregierung ein dauerhafter Kostenausgleich für die mit dem Gesetz verbundenen Mehrkosten für die Länder und Kommunen gefordert.
In der Entschließung des Bundestages zum KJSG (Bundesratsdrucksache zu 319/21) wird auf Seite 7 deutlich auf fachliche Projekte der letzten Jahre Bezug genommen. So wird die engagierte Beteiligung ehemaliger Adressatinnen und Adressaten, besonders über den Careleaver Deutschland e.V., hervorgehoben, aber auch das Engagement für das Forschungsprojekt „Care Leaver Statistics“, mit dem erstmalig in einer Längsschnittstudie Daten gewonnen werden können, die helfen, Gelingensfaktoren für das Aufwachsen in Pflegefamilien oder Wohngruppen bzw. Einrichtungen zu definieren sowie „die wichtigen fachlichen Impulse aus praxis- und beteiligungsorientierten, wissenschaftlich begleiteten und öffentlich geförderten Initiativen wie dem Zukunftsforum „Heimerziehung“ oder dem Dialogforum „Pflegekinderhilfe“.
Das SGB VIII bekommt 10 substanziell neue Paragrafen und eine ganze Reihe weiterer Veränderungen. Die Themenschwerpunkte des Regierungsentwurfs gliedern sich in die folgenden Punkte:
- Besserer Kinder- und Jugendschutz
- Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe
- Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
- Mehr Prävention vor Ort
- Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien
Leider ist von Seiten des Bundes nicht beabsichtigt einen neuen kompletten Gesetzesentwurf zu veröffentlichen.
Hilfreiche Orientierungshilfen finden Sie in der Synopse des DIJUF und in den Zusammenstellungen der IGfH und anderer Verbände. Eine aktuelle Info-Seite der IGfH bündelt zudem die letzte Fassung des Gesetzesentwurfs, die Erklärungen und Beschlüsse von Bundesrat und Bundestag sowie die Mitschnitte der Bundestags-Debatte vom 22.04.2021.
Film „Systemsprenger“ kostenlos in der ZDF Mediathek
Passend hierzu die Projektarbeit unserer BA-Studentin Laura Dlugokinski Systemsprenger in der Jugendhilfe zum Download.