In Einzelfällen sind in der Jugendhilfe Auslandsprojekte nicht nur sinnvoll, sondern unumgänglich. Wir haben für Sie ein Projekt entwickelt, welches
- allen Anforderungen des zukünftigen § 36b SGB VIII gerecht wird,
- aufgrund der fehlenden Konsultationspflicht kurzfristig umsetzbar ist,
- in ein Gesamtkonzept eingebettet ist und den Transfer und die Weiterbetreuung in Deutschland in den Mittelpunkt stellt.